Das richtige Impressum für Ihr Buch - einfach erklärt

Als kreativer Mensch beschäftigen Sie sich sicher am liebsten mit dem Schreibprozess, der das Entwickeln einer Welt, das Ausarbeiten von Figuren und das Planen von Plot-Twists enthält. Ein Buchprojekt umfasst jedoch noch viele weitere Baustellen, mit denen Sie sich als Autor oder Autorin beschäftigen sollten und manchmal auch müssen. Auch rechtliche Vorgaben, wie das Führen eines gültigen Impressums, zählen zu diesen Aufgaben. Wenn Sie sich in diesem Bereich noch unsicher fühlen und gerne weitere Informationen über das Buchimpressum hätten, dann sind Sie bei diesem Blogbeitrag genau richtig.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Impressum?

Das Wort Impressum kommt aus dem Lateinischen und bedeutet “Hineingedrückt”. Es handelt sich dabei um Ihre persönlichen Daten, die zum Zwecke der Haftbarkeit für Ihre Werke angegeben werden müssen.

Impressumspflicht
Wie bereits erwähnt, müssen Sie in Deutschland ein Impressum besitzen. Ausgenommen sind nur Privatpersonen. Dazu zählen Sie nicht, wenn Sie selbst ein Buch veröffentlichen, eine Webseite führen oder öffentlich arbeiten und auftreten, denn das sind unternehmerische Handlungen. Konkrete Informationen zur Impressumspflicht finden Sie im Telemediengesetz § 5. Die Impressumspflicht gilt für Druckerzeugnisse sowie für Online Veröffentlichungen. Schlussendlich heißt das für Sie: Sie brauchen ein Impressum für Ihr Buch und Ihr E-Book.

Paragrafzeichen

Inhalte des Impressums

Jedes Impressum enthält gewisse Angaben, die Pflicht oder freiwillig sind. Bei den freiwilligen Angaben können Sie entscheiden, was Sie ins Impressum schreiben. Die Pflichtangaben sind, wie das Wort Pflicht bereits ausdrückt, ein Muss. Zur Sicherheit sollten Sie sich dafür das Presserecht Ihres jeweiligen Bundeslandes anschschauen, da teilweise unterschiedliche Verpflichtungen gelten. Im Allgemeinen sind es aber die folgenden Pflichtangaben.

Pflichtangaben im Buchimpressum

  • Ihr Name als Autor oder Autorin
  • Eine ladungsfähige Adresse
  • Das Erscheinungsdatum Ihres Buches
  • Ihr Verlagsname/ der Name Ihres Selfpublishingverlags
  • Name (oder Firma) und Anschrift der Druckerei
  • Lizenzen (wenn der Platz im Impressum reicht, ansonsten an anderer Stelle einfügen)

Gut zu wissen: Mit “ladungsfähiger Adresse” sind Straße, Hausnummer und Postleitzahl gemeint. Es ist nicht möglich, eine Postfachanschrift zu nutzen.

Freiwillige Angaben im Buchimpressum

  • Copyright
  • ISBN
  • Die Namen von Illustratori*in, Lektor*in etc., sofern vorhanden
  • Die bibliografischen Infos der Deutschen Nationalbibliothek (DNB)
  • Autoren-Webseite oder Social-Media-Kanäle
  • E-Mail-Adresse

Beispiel-Impressum

Texte: © Copyright by Lisa Musterfrau
Umschlaggestaltung: © Copyright by Lisa Musterfrau

Verlag:
Lisa Musterfrau
Musterstr. 5
00010 Musterstadt
musterfrau@email.de

Druck: epubli – ein Service der neopubli GmbH, Berlin

Impressum Beispiel

Wo gehört das Buchimpressum hin?

Meistens befindet sich das Impressum am Anfang des Buches, auf Seite 4. Der Hintergrund dessen, dass es dort am schnellsten gefunden wird und in den meisten Fällen an dieser Stelle zu finden ist. Einige Autoren und Autorinnen entscheiden sich aber für ein Impressum im hinteren Teil des Buches, weil Sie die Daten zu Beginn störend finden. In E-Books ist die Platzierung des Impressums auf den letzten Seiten wiederum die Norm. Schlussendlich gilt – informieren Sie sich zuerst über das Presserecht in Ihrem Bundesland, und wenn dort keine Regelung steht, haben Sie freie Hand über die Platzierung Ihres Buchimpressums.

Impressum im Verlag vs. Impressum als Selfpublisher*in

Buchstaben für den Buchdruck

In diesem Fall haben Sie einen Vorteil, wenn Sie im Verlag veröffentlichen, da Sie dort nicht Ihre Adresse angeben müssen. Der Verlag gibt seine Daten an und haftet an Ihrer Stelle. Veröffentlichen Sie im Selbstverlag, haben Sie diese Möglichkeit nicht. Sie müssen Ihre eigene Anschrift angeben. Doch was, wenn Sie Ihre Adresse nicht im Buchimpressum preisgeben oder unter einem Pseudonym veröffentlichen wollen?

Was tun, wenn ich meine Adresse nicht angeben will?

Wie Sie es auch drehen und wenden – in Deutschland besteht Impressumspflicht. Wenn Sie aber unter allen Umständen Ihre Adresse nicht herausgeben oder anonym bleiben wollen, dann gibt es für Sie die Option des Impressumsservices. Ein Impressumsservice stellt Ihnen eine Adresse zur Verfügung, die Sie statt Ihrer eigenen im Impressum einfügen können. Man könnte also sagen: Der Impressumsservice übernimmt die Verlagsrolle. Welcher Impressumsservice am besten zu Ihnen passt, müssen Sie selbst herausfinden. Die meisten Impressumsservices kosten Geld, doch es gibt verschiedene Modelle und Preise, also lohnt sich eine Recherche. Hier ein paar Beispiele für Impressumsservices, die wir bei unserer Suche gefunden haben:

Alternativen zu einem Impressumsservice wären das Mieten einer Geschäftsadresse, das Nutzen einer Geschäftsadresse von einem Freund, die Zusammenarbeit mit einer Agentur oder einem Selfpublisher Netzwerk.

Impressum für Social Media und für Autorenwebseites

Viele Selfpublisher und Selfpublisherinnen haben eine eigene Webseite, ein Profil auf Social Media oder auch beides. Bei der Vermarktung Ihres Buches sind gerade diese beiden Kanäle sehr hilfreich. Betrachtet man Social Media genauer, gelten vor allem die Plattformen Instagram, Tik Tok, Facebook oder Goodreads als vorteilhaft, weil sie bei den Leserinnen und Lesern sehr beliebt sind. Wir würden Ihnen definitiv empfehlen, sich auf Instagram oder einer der anderen Plattformen anzumelden und dort als Autor*in aktiv zu werden.

Doch bei alldem darf wieder das Rechtliche nicht vergessen werden. Wenn Sie dort als Autor oder Autorin agieren und für Ihre Produkte Werbung machen oder Sie sogar verkaufen, brauchen Sie auch hier ein Impressum. Für eine Webseite oder Social Media müssen Sie auf andere Richtwerte achten als bei einem Buchimpressum. Im Wesentlichen müssen Sie dort Ihre Adresse und Ihre Kontaktdaten angeben. Mit einem Link auf Social Media oder einem zusätzlichen Menüpunkt auf Ihrer Webseite, können Sie das Impressum auf den beiden Kanälen übersichtlich platzieren.

Gut zu wissen: Als Webseitenbetreiber*in ist es Ihre Pflicht, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung anzugeben. Die Datenschutzerklärung sollte ausführlich sein und am besten einen eigenen Bereich auf Ihrer Webseite haben. In der Datenschutzerklärung gehen Sie darauf ein, wie Sie die Daten der Webseitenbesucher*innen verarbeiten. Sie dürfen die Datenschutzerklärung theoretisch auch im Impressum mit angeben, aber nur, wenn Sie das deutlich kennzeichnen. Wir raten Ihnen, die beiden Punkte zu trennen, dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

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