Autorenhonorar und Steuern - einfach erklärt

Wenn Sie als Autorin oder Autor mit dem Verkauf von Büchern Geld verdienen, müssen Sie steuertechnisch einige Dinge beachten. Das Finanzamt hat da natürlich seinen Blick drauf. Wann Sie aktiv werden und was Sie dem Staat melden müssen, erklärt Ihnen unsere Gastautorin Kia Kahawa

Inhaltsverzeichnis

Buch auf Schreibtisch

Das müssen Sie mit ihrem ersten Autorenhonorar tun

Die meisten Autorinnen und Autoren schreiben aus Leidenschaft. Trotzdem erhoffen sich natürlich viele, mit ihren Werken Geld zu verdienen. Vom Schreiben leben zu können, ist ihr großer Traum. Aber haben Sie sich bereits Gedanken darum gemacht, was Sie tun müssen, sobald Sie mit dem Schreiben Geld verdienen? Wie alle anderen Einnahmen muss der Verdienst aus der schriftstellerischen Tätigkeit (also Ihr Autorenhonorar) in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt will über jeden relevanten Gewinn informiert werden. In diesem Blogartikel erklären wir Ihnen, was Sie zu tun haben, sobald Sie mit dem Schreiben Geld verdienen.

Nebentätigkeit oder Liebhaberei?

Laptop tippen von oben

Ganz am Anfang steht immer die Frage: Handelt es sich bei Ihrer schriftstellerischen Tätigkeit um eine Nebentätigkeit oder um Liebhaberei? Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um Liebhaberei, wenn Sie nicht das Ziel verfolgen, mit dem Schreiben langfristig Gewinn zu erzielen. Wollen Sie Gewinn erzielen, ist es eine Nebentätigkeit, die Sie anmelden und angeben müssen. Dann wird es ein wenig komplizierter. Erwirtschaften Sie Gewinne über 410,00 Euro pro Jahr, wird Ihre Schriftstellertätigkeit zunächst als Nebentätigkeit eingestuft.

Machen Sie jährlich Verluste, erhalten Sie womöglich einen vorläufigen Steuerbescheid: Bis zu fünf Jahre lang können Sie, genau wie bei einem neu gegründeten Unternehmen, das erst aufgebaut wird, Verluste machen und durch die Gewinnerzielungsabsicht eine Nebentätigkeit ausüben. Kommen Sie innerhalb der fünf Jahre nicht aus der Verlustzone raus, werden Ihre Steuerbescheide rückwirkend zur Liebhaberei aberkannt und Sie zahlen alle Steuerersparnisse zurück, die Sie aufgrund der vorübergehenden Einstufung als Nebentätigkeit erhalten haben. Das Finanzamt entscheidet tatsächlich aber stets im Einzelfall, wie es die Autor*innen einstuft.

Melden Sie Ihre Autorentätigkeit an

Verfolgen Sie mit dem Schreiben Gewinnerzielungsabsichten, müssen Sie die Autorentätigkeit anmelden. Dazu füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Auf den ersten Blick erscheint der Fragebogen erstmal lang und kompliziert. Die meisten Felder sind für Autorinnen und Autoren aber überflüssig. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie im E-Book „Autoren an die Steuer“. Wie alle anderen Erwerbstätigen, sind auch Freiberufler dazu verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben. Beziehen Sie den Großteil Ihres Einkommens durch das Schreiben, müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) melden. Sie bleiben in Ihrer Krankenversicherung versichert – doch die KSK leistet die Arbeitgeber-Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Wahlweise können Sie sich freiwillig gesetzlich bei Ihrer Krankenkasse versichern lassen – dann können Sie auf eine Renten- und Arbeitslosenversicherung verzichten. Die Sozialabgaben sind dabei von Ihrem Einkommen abhängig. Wer wenig verdient, zahlt auch weniger.

Als Autor*in ein Gewerbe anmelden

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geben Sie, genauso wie Ihre jährliche Steuererklärung, beim für Sie zuständigen Finanzamt ab. Verdienen Sie Ihr Geld nur mit dem Schreiben von Büchern, benötigen Sie keinen Gewerbeschein. Ist Ihr Ziel aber beispielsweise ein eigener Shop für Ihre Bücher, Merchandise und andere käuflich erwerbbare Produkte, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das geht am einfachsten im örtlichen Gewerbeamt. In kleineren Orten ist dieses oft mit dem Ordnungsamt zusammengelegt. Die Gewerbeanmeldung kostet einen mittleren zweistelligen Betrag zwischen 10 und 60 Euro. Dieser Betrag ist dann Ihre erste Betriebsausgabe!

Die wichtigsten Punkte in der Gewerbeanmeldung sind der Startzeitpunkt und die Art des Gewerbes. Das Datum kann dabei auch wenige Wochen bis Monate in der Vergangenheit liegen, falls Sie zur Antragsstellung bereits gewerbliche Tätigkeiten mit Ihrem Geschäft ausgeübt und in Rechnung gestellt haben. Bei der Art des Gewerbes kommt es stark auf Ihr Vorhaben an. Dienstleistungen, Handel oder ein Verlag sind allesamt möglich. Wenn Sie unsicher sind, können Sie die Tätigkeit auch allgemein beschreiben. Wichtig ist aber, dass rauszulesen ist, was Sie in Ihrem Gewerbe tun.

Schreibblock und Stift

Handelt es sich um ein Gewerbe, müssen Sie sich auch bei der Industrie- und Handelskammer in Ihrer Region (IHK) anmelden. Das machen Sie ebenfalls über das Gewerbeamt. Freie Berufe wie der von Autorinnen und Autoren müssen in der Regel nicht bei der IHK angemeldet werden. Ausnahmen gibt es aber. Haben Sie sich bei der Rechtsform des freien Berufs beispielsweise für eine GmbH oder UG entschieden, muss auch diese bei der IHK verzeichnet werden. Gesellschaften bieten den Vorteil, dass Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Allerdings sind Sie dann dazu verpflichtet, Buch zu führen und Umsatzsteuer zu berechnen, was Sie im freien Beruf nicht tun müssen. Außerdem brauchen Sie ein Geschäftskonto, um Ihre privaten Einnahmen von denen Ihres Unternehmens zu trennen. Dieser Schritt bietet sich aber nur an, wenn Sie vorhaben, sehr viel Kapital in Ihr Unternehmen zu stecken und auf lange Sicht größere Pläne mit Ihrer schriftstellerischen Selbstständigkeit verfolgen, etwa, wenn Sie als Teil eines Autorenkollektivs unternehmerisch tätig werden wollen oder einen Selbstverlag gründen.

Autorenhonorar, Einnahmen und Ausgaben

verdienst preise honorar selfpublishing (10)

Verdienen Sie mit dem Schreiben Geld, werden Sie auch Geld für das Schreiben ausgeben. Hier greift der bekannte Satz: „Man muss Geld ausgeben, um Geld zu verdienen.“ Die Einnahmen lassen sich meist verhältnismäßig leicht zusammenrechnen. Egal, ob es sich um Autorenhonorar, Dienstleistungen wie Sensitivity Reading, Testlesen oder Texterhonorare handelt, jeder Cent muss ordnungsgemäß belegt und angegeben werden. Da Sie für jede Einnahme eine Rechnung schreiben, behalten Sie hier die Übersicht und es sollten keine größeren Probleme auftreten.

Bei den Ausgaben kann sich über das Jahr einiges ansammeln und der Überblick verloren gehen. Organisieren Sie all Ihre Belege von Anfang an, um immer darauf zurückgreifen zu können. Zu den Betriebsausgaben gehört alles, was Sie im Rahmen Ihrer schriftstellerischen Tätigkeit investieren. Gängige Dienstleistungen wie Korrektorate, Lektorate und die Buchsatzerstellung erklären sich von selbst. Über die Zeit fallen als Autor*in aber weitere Kosten an, die davon abhängig sind, was genau Sie tun. Fahren Sie jährlich zu den Buchmessen im Land, um dort an einem Stand Ihre Werke zu präsentieren? Sowohl die Miete für den Stand als auch die Reisekosten sind Betriebsausgaben. Verschicken Sie Ihre Bücher per Post an Leserinnen und Leser? Die Versandkosten können ebenfalls über Ihr Unternehmen laufen. Der neue Laptop, den Sie nur fürs Schreiben nutzen, Fortbildungen, Werbung in Form von Visitenkarten und Flyern oder das Papier für den Drucker – das sind allesamt Betriebsausgaben. Für die Steuererklärung Ihres freien Berufs müssen Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Alle Einnahmen und Ausgaben werden in diesem Formular gegenübergestellt und so der Gewinn berechnet. Das erste Autorenhonorar aus Ihrer Tätigkeit als Autor*in bringen die ein oder andere Verpflichtung mit sich.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich so schnell wie möglich um diese Dinge kümmern. Dann steht Ihrem neuen Leben als Autorin und Autor nichts mehr im Wege.

kia kahawa
Kia KahawaGastautorin
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Kia Kahawa ist Unternehmerin im Bereich der schriftstellernahen Dienstleistungen. Bei Kia und ihrem Team erhalten Selfpublisher*innen kompetente Beratung sowie professionelle Leistungen wie Korrektorat, Lektorat und Buchsatz. Mit ihrer Blogreihe „Autoren an die Steuer“ hat sie schon tausende junge Schriftstellende durch den Paragraphendschungel geführt. Mehr Informationen finden Sie auf Kias Webseite.

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