Bildrechte fürs Buchcover - Das müssen Sie beachten
Bilder, die Sie im Internet finden, können Sie nicht ohne Weiteres für Ihr Buchcover verwenden. Es gibt ein paar Einschränkungen, die Sie unbedingt beachten müssen. Ein Gastbeitrag von Rechts- und Medienanwalt Tim Hoesmann
Was Sie zu Bildrechten wissen müssen
Bildrechte für Autoren
Ein aussagekräftiges Foto für das eigene Buchcover ist ein wichtiges Verkaufsargument. Achtung, hier unterschätzen Autoren häufig, welche rechtlichen Fallen bei der Auswahl des perfekten Coverbildes lauern: Fotos, Zeichnungen und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Gerade Autoren, die im Eigenverlag veröffentlichen, müssen darauf achten, dass sie mit ihren Abbildungen keinerlei Rechte Dritter verletzen. Das bedeutet, ohne Zustimmung des Urhebers, beziehungsweise des Inhabers der Verwertungsrechte, dürfen Sie diese Inhalte nicht verwenden. Gerade bei der Verwendung eines Bildes als Cover ist höchste Vorsicht geboten, da hier eine erhebliche Verletzung von Urheberrechten lauern kann.
Rechte unbedingt klären
Wenn Sie das perfekte Coverbild gefunden haben, klären Sie unbedingt die Rechtssituation. Keinesfalls sollten Sie Fotos ohne Prüfung aus der Google Bildersuche übernehmen. Auch wenn diese von Google als rechtefrei gekennzeichnet sind, heißt das nicht, dass diese auch verwendet werden dürfen. Hier arbeitet Google alles andere als genau.
Lizenzfragen klären
Wenn Sie ein Bild kaufen, sollten Sie klären, dass Sie es als Cover für Ihre Publikation verwenden dürfen. Wie bereits oben angesprochen, stellt die Publikation als Cover eine besondere Art der Publikation dar, welche nicht immer mit der Standardlizenz abgedeckt ist. Lesen Sie bitte genau die Lizenzbedingungen. Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie im Zweifel bei der Agentur nach.

Namensnennungsrecht
Beachten Sie das Namensnennungsrecht des Fotografen. Bitte geben Sie im Rahmen Ihres Impressums den Namen des Fotografen korrekt an. Insbesondere bei den freien Bildagenturen ist es wichtig, dass sie exakt die Vorgaben erfüllen, die die Agentur stellt.
Fazit
Bei Lizenzfragen empfehle ich, diese unbedingt rechtzeitig und nicht erst kurz vor Redaktionsschluss zu klären. Das Bild ist eines der wichtigsten Verkaufsargumente. Wenn hier Fehler gemacht werden, kann dies teuer werden und die Freude am Buch trüben.
Mein Tipp
Ich als Rechtsanwalt empfehle mit bekannten Bildagenturen zu arbeiten, wie zum Beispiel Shutterstock oder Adobe Stock. Hier haben Sie die Sicherheit, dass die Bilder rechtlich in Ordnung sind. Die Bilder kosten zwar je nach geplanter Nutzung etwas mehr, sind aber in aller Regel auch das Geld wert. Darüber hinaus gibt es natürlich auch kostenfreie Bilddatenbanken. Vorsicht, hier ist ein Risiko gegeben: Die Verwendung eines Bildes als Cover ist regelmäßig als eine gewerbliche Publikation einzustufen. Das bedeutet, Fotos, die nur für eine privaten Nutzung freigegeben sind, dürfen von Ihnen keinesfalls verwendet werden. Auch haften die Agenturen nicht, wenn ein Bild unberechtigt dort hochgeladen wurde.
Tipp von epubli: Eine Seite auf der Fotografen ihre Bilder völlig kostenfrei anbieten ist Unsplash. Hier werden die Bilder im sogenannten Creative Commons 0 (CC0) oder Public Domain veröffentlicht. Aufgrund dieser uneingeschränkten Bildrechte sind diese Bilder vollkommen frei für jeglichen Zweck verwendbar und es muss nicht einmal der Fotograf genannt werden. Weitere Plattformen mit freien Bildern finden Sie hier:

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